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Regeln der Gemeinschaft über das Zusammenleben der Menschen in Asgard

Recht & Gesetz

Naturrecht göttliches, ewiges Recht in der katholischen Rechtstheorie (Augustinus, Thomas von Aquin) ist das Naturrecht göttliches, ewiges Recht, in seinen obersten Grundsätzen unwandelbar und für alle Menschen gültig. Beim Naturrecht werden unterschieden: göttliches, ewiges und natürliches Gesetz (Lex divina, lex aeterna, lex naturalis). Das säkulare Naturrecht ist abgeleitet aus der "natürlichen Vernunft" (anders als das positive - von Menschen geschaffene - Recht) und hat über diese an der ewigen Ordnung teil (für alle Zeiten gültigen Rechtsprinzipien der Sittlichkeit) und ist daher ein Rechtssystem, das von Menschen nicht abänderbare Grund- und Menschenrechte gewährt. Unwandelbar sind danach vor allem das Recht des Privateigentums und der Familienordnung sowie andere auf dem Vorrang des Individuums vor der Gemeinschaft beruhende Rechte: die Freiheit, Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum und das Streben nach Glückseligkeit (finden wir in den Menschenrechten wieder). Das Naturrecht ist als Rechtsphilosophie Grundlage heutiger Rechtssysteme (H. Grotius, S. von Pufendorf): Staats- und Gesellschaftsvertrag (Basis für das gesellschaftliche Zusammenleben) des konstitutionellen Staates, Humanisierung des Strafrechts (Abschaffung von Hexenprozess und Folter) sowie für die Positivierung der Menschenrechte und damit für den liberalen Staat. Bekannter Missbrauch des positiven staatlichen Rechts führte nach 1945 erneut zur Anthropologie und zu einem bewussten überpositiven Wertbezug des GG der BRD - d.h. Einkehr des Naturrechts in das GG (Artikel 1 & Artikel 2 garantieren die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19); wie Artikel 20 GG steht sie dem Schutz dem Artikel 79 "Ewigkeitsklausel" und darf daher weder abgeschafft noch verändert werden). POLITISCHE THEORIE UND MODERNE NATURRECHTSLEHRE Durch die Glaubensspaltung wird die Einheit von göttlichem Ordo und diesseitiger menschlicher Ordnung grundsätzlich zum Problem. Man sucht nach einer von der umstrittenen Glaubenswahrheit unabhängigen Begründung politisch-sozialer Ordnung (uni-muenster.de). "GLAUBE FORMT GESELLSCHAFT" ANHAND DES SOZIALTHEORETISCHEN ANSATZES JOHANNES MESSNERS Jeder Glaube, sobald er zu einem vollständig in Bindung auslaufenden Glaubensakt geworden ist, muss sich öffentlich zeigen. Das gehört zum Wesen des Glaubens. Also übt er, gerade als religiöser Glaube, prägende Kräfte auf die Gesellschaft aus. Dies exemplifizierte Lic. iur. can. Alexander Pytlik (Rom) anhand des gesellschaftstheoretischen Ansatzes von Johannes Messner (18911984). Staat und Kirche müssen zum gerechten Aufbau einer humanen Gesellschaft in genau beschreibbaren Bahnen zusammenwirken. Das Gesetz der menschlichen Natur Alle Seiten wissen um eine Art Gesetz oder Regel von Fair play, von anständigem Benehmen oder Sittlichkeit oder wie man es nennen will, über die man sich einig ist - so existiert zwischen allen Parteien eine Übereinstimmung darüber, was Recht und Unrecht ist. Diese Regel oder dieses Gesetz, das bestimmt, was unter Menschen als Recht oder Unrecht zu gelten hat, kennt man unter der Bezeichnung »Naturrecht« (kath-info.de). Dem Menschengeschlecht ist damit die Idee eines natürlichen Sittengesetzes grundsätzlich vertraut. Johannes Messner, den Gründer der "Wiener Schule der Naturrechtsethik". Die Aktualität des Naturrechts sei unbestritten und für das Gedeihen der Gesellschaft von unbedingter Notwendigkeit. Papst Benedikt XVI., der sich immer wieder - unter anderem in seiner Sozialenzyklika "Caritas in Veritate" für das Naturrecht ausgesprochen. Vom Naturrecht als "Klammer, die alle Völker zusammenhält" sprach der Leiter des "Instituts für Religion und Frieden" (IRF), Bischofsvikar Werner Freistetter. Er wies damit auf die Verbindung von Naturrecht und Menschenrechte hin. Für den Frieden in der Welt und die Entwicklung der internationalen Gemeinschaft sei es unerlässlich, dass die Würde des Menschen weltweit geachtet wird, so Freistetter. Nationalratspräsident Andreas Khol betonte die aktuelle Bedeutung des Naturrechts Im Hinblick auf die Erfahrungen mit den Totalitarismen des 20. Jahrhunderts sei eine Bindung der Gesetzgebung an die naturrechtlichen Grundlagen der Menschenwürde notwendig, betonte Khol im Hinblick auf die Arbeiten des österreichischen Verfassungskonvents. Für Messner sei das Naturrecht ein "kulturethisches Anliegen" gewesen. Der Priester und Naturrechtslehrer habe es als eine der größten kulturethischen Leistungen der Menschheit verstanden, eine politische Ordnung zu schaffen, die den Frieden sichert. Denn die Friedensordnung sei Voraussetzung dafür, dass möglichst alle Menschen ihre wesentlichen Lebenszwecke erfüllen können. Werner Freistetter wies namens der Johannes-Messner-Gesellschaft auf die Verbindung von Menschenwürde, sozialer Gerechtigkeit und globaler Perspektive im Werk Messners hin. Fortschritte in der Naturrechtserkenntnis sind laut Freistetter wichtige Voraussetzung für Reformen in Gesellschaft und Staat sowie für eine humane Völkerrechtsordnung. 15.01.10 15:35 Papst: Naturrecht bleibt Basis für Bioethik Vatikanstadt (KNA) Papst Benedikt XVI. hat davor gewarnt, ethische Urteile in der biomedizinischen Forschung auf die Basis von Mehrheitsmeinungen zu stellen. Ein bloßer Konsens sei «brüchig und leicht manipulierbar», sagte der Papst vor den Mitgliedern der Glaubenskongregation am Freitag. Demgegenüber gebe es ein natürliches Moralgesetz, das für alle Menschen unabhängig von ihrer Glaubenshaltung nachvollziehbar und verbindlich sei. Im Hinblick auf die Tätigkeit der Glaubenskongregation ... wie der Forschung an menschlichen Embryonen und dem Genom an den unbedingten Respekt vor dem Menschen, so Benedikt XVI. VATIKAN - Papst Benedikt XVI. empfängt die Teilnehmer der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften in Audienz 8.5.2009 (Vatikanstadt/Fidesdienst) - "Das Naturrecht ist eine von allen erkennbare Basis, auf deren Grundalge alle sich gegenseitig verstehen und lieben können. Die Menschenrechte sind also endgültig in einem Mitwirken Gottes verankert, der jeden Menschen intelligent und frei geschaffen hat. Wenn man diese solide ethische und politische Basis ignoriert, bleiben die Menschenrechte angreifbar, da ihnen die feste Grundlage fehlt. Das Zweite Vatikanische Konzil und dessen Erklärung Dignitatis humanae und meine Vorgänger Paul VI. und Johannes Paul II. haben sich mit Nachdruck auf die Rechte der Gewissensfreiheit und der Religionsfreiheit bezogen, die im Mittelpunkt jener Rechte stehen müssen, die sich aus dem menschlichen Wesen selbst ergeben." Obschon sie im engen Sinn nicht zu den "Glaubenswahrheiten" gehörten, erhielten die Menschenrechte jedoch "eine weitere Bestätigung durch den Glauben", so der Papst, der fortfuhr: "man kann nicht leugnen, dass indem sie in der physischen Welt als geistliche Wesen agieren, Männer und Frauen die eindringlich Präsenz eines Logos spüren, was ihnen erlaubt, nicht nur zwischen Wahr und Falsch, sondern auch zwischen Gut und Schlecht, Besser und Schlechter, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit zu unterscheiden. Diese Erkenntnisfähigkeit, dieses radikale Eingreifen, macht jeden Menschen fähig, das Naturrecht zu erkennen, das Naturrecht zu respektieren und die Solidarität und die Subsidiarität in den ärmsten Regionen der Welt und deren Völkern zu fördern, als wirksamste Strategie zur Beseitigung der sozialen Ungleichheit zwischen den Ländern und Gesellschaften und zur Förderung der globalen Sicherheit. Unser Glaube zusammengefaßt in "unserem kleinen TING Katechismus" (nicht im Sinne der Taufkatechese) der Ting Glaubensgemeinschaft.

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